2
Jan
2006

Eine weitere Internetgeschichte

Was braucht man neben etwas Geschick, wenn man studieren will ? Zeit und Geld. Alex Tew lebt in Wiltshire, England, und studiert dort seit September 2005. Einen Monat zuvor hat er sich dann auch Gedanken darüber gemacht, wie er sein Studium finanzieren kann und kam dabei auf die Idee, seine eigene Homepage zu betreiben. Die Million Dollar Homepage.

Darauf sind eine Million Pixel, die man für einen US-Dollar das Stück kaufen und nutzen kann, was auch vielfach gemacht wird, weshalb seine Seite recht bunt ist. Wie N24.de berichtet, war er damit so erfolgreich, dass er nun die letzten 1000 Pixel über eBay versteigert. Ist bei N24 noch von 40 Geboten und 6300 Dollar die Rede, sind es inzwischen 57 Gebote und 20 100 Dollar.


Zu der Seite gibt es einen Blog, in welchem Alex Tew die ganze Geschichte dokumentiert. Ich hab mir nur ein paar der ersten Einträge durchgelesen, aber ich denke, ich werde mich in den nächsten Tagen noch nach oben lesen oder zumindest den Rest überfliegen.

Das Projekt startete am 26.08.2005. Dort heißt es, dass es zwar eine verrückte Idee sei, dass es aber gerade deswegen funktionieren könnte, da die Leute verrückte Ideen lieben. Auf jeden Fall dürfte die Sache Spass machen und er hat schließlich nichts zu verlieren.

In der Folge verkauft er sensationelle 100-400 Pixel. Das einfachste Geld, das er je gemacht hat. Bis zum 07.09.2005. An dem Tag hat er zwar keine Pixel verkaufen können, dafür hat die Presse über ihn berichtet. Und die Sache nahm Schwung auf. Am Folgetag sind es 2500 Pixel / Dollar.


Eine nette Idee. Und ich finde es auch etwas überraschend, dass es funktioniert hat. Das Problem dabei ist, erst einmal Schwung aufzunehmen. Als das Medieninteresse hinzukam, war der Rest ein Selbstläufer. Aber bis dahin...

Ich bin auch sicher, dass es bereits Nachahmer gibt. Aber wenn man sich anschaut, wie diverse kreative eBay-Auktionen verlaufen, gab es für die zweite Reihe meist wenig zu holen.

Das Internet schreibt wieder Geschichten.

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Abmahnwelle gegen Blogs

oder: gefürchtete Weblogs
oder der inoffizielle dritte Teil zur Reihe "Mündigkeit - erst klagen, dann denken"


Die Zeit zwischen den Jahren ist immer wieder für eine Überraschung gut. So auch für den Shopblogger und den Werbeblogger, wie Golem berichtet. Beide bekamen Post, weil sie gegen das Markenrecht verstoßen haben sollen.

Der Shopblogger verfasste am 27.05.2005 einen Beitrag über einen Rechtsstreit, zu dem er vom Sozialgericht Bremen vorgeladen wurde. Da er diesen Beitrag auch "Sozialgericht Bremen" nannte und seine Blogsoftware aus dem Titel einen Teil der Internetadresse machte, fand man seinen Beitrag bald an erster Stelle, wenn man bei Google nach "Sozialgericht Bremen" suchte.

Nun bekam der Shopblogger Post von eben jenem Sozialgericht. Grund sei, dass eine Namensanmaßung vorläge, da eine Zuordnungsverwirrung entstehen könnte. Und da zunächst die Überschrift des Artikels erscheint, während die restliche Seite geladen wird, bleibt diese Verwechslungsgefahr auch kurzfristig bestehen. Daher solle er den Artikelnamen ändern.
Der ursprüngliche Artikel ist nun (auch) unter Volle Ladung zu finden.


Eines Mal vorweg: Von juristischen Argumentationsweisen und Angelegenheiten hab ich wenig Ahnung. Aber verwundern tut es mich schon. Man könnte meinen, dass ein Gericht den Internetnutzen genügend Sachverstand einräumt, dass es sich bei einem Blog-Artikel, in welchem ein Schreiben zitiert wird, nicht um eine offizielle Seite des Sozialgerichts handeln kann und man daher in der Google-Liste eins weiter nach unten gehen soll. Soviel Verstand sollte man jedem Suchmaschinennutzer einräumen, sonst könnte die Rechtsprechung bald viele interessante Klagen bekommen.

Etwas fundierter setzt sich Sascha Kremer in seinem Blog Vertretbar Weblawg, der den Fall demnächst auch in seiner Vorlesung Internetrecht einbauen möchte.

Falls jemand hier das Sozialgericht Bremen suchen sollte, das findet sich dort.


Das zweite Schreiben bekam der Werbeblogger. Er hatte etwas über eine Werbekampagne von McDonalds mit einem Supermodel geschrieben. Ganz ähnlich zum vorherigen Fall wurde der Titel in die Internetadresse eingebaut, was auch hier wieder das Problem ist. Interessanterweise wäre daher auch eine mögliche Verletzung der Markenrechte denkbar, wie es bei Vertretbar Weblawg heißt.

Interessant finde ich hieran die Differenzierung. Eine Nennung im Titel ist unproblematisch, wird daraus aber automatisch eine URL generiert, könnte eine Verletzung des Markenschutzes gegeben sein. Zumal man wirklich daran zweifeln kann, ob Weblogs wirklich mit irgendwelchen Namen Werbung für sich betreiben wollen, wie es im Schreiben angelastet wird. Wenn schon, dann würde ich das als Pressefreiheit sehen. Aber wie oben schon erwähnt, hab ich vom Juristischem keine Ahnung. Und angenommen, es hätte sich um Werbung gehandelt, jetzt wurde sie erreicht.

Inzwischen wird aber diskutiert, ob das Schreiben tatsächlich von Herrn Klum stammt oder ob es sich dabei nicht eher um ein "Scherzschreiben" handelt. Das ändert aber nichts an den möglichen Folgen für weitere Beiträge.
Bin ich froh, dass Twoday die Beiträge fortlaufend nummeriert und nicht die Titel übernimmt. Kann ich nur hoffen, dass nie eine Beitragsnummer geschützt ist. Hinterher schreib ich etwas über die Deutsche Telekom und der Beitrag bekommt die Nummer 11880.

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