PC-Pauschalabgabe bestätigt
Das Oberlandesgericht München hat gestern, dem 15.12.2005, der Verwertungsgesellschaft Wort im Streit gegen Fujitsu Siemens Computers Recht gegeben und damit die Entscheidungen der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts vom März 2004 und des Landgericht Münchens vom Dezember 2004 bestätigt, wie es bei Golem heißt.
Dabei geht es um eine Verhütungspauschale von 12 Euro pro PC, die beim Verkauf jeden Geräts erhoben und an die VG Wort abgeführt werden muss, da diese für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte geeignet seien.
Fujitsu Siemens Computers hat bereits Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Wie es in der Presseerklärung, die in Auszügen bei Golem zu lesen ist, steht, habe bspw. der Oberste Gerichtshof in Österreich erklärt, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht.
Die VG Wort ihrerseits rechnet vor, dass bei einer Laufzeit von fünf Jahren die Gebühr nur 2,40 Euro betragen würde und damit alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen über den PC abgedeckt seien, was durchaus im Sinne der Verbraucher sei, wenngleich es für die Urheber enttäuschend sei.
Anzumerken sei vielleicht noch, dass auf Drucker ebenfalls eine Pauschale entfällt, wenn ich mich recht erinnere. Auch sollten zukünftig vielleicht Begleitbroschüren mit den PCs verteilt werden, sollte der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen, da ich als Verbraucher schon gar nicht mehr weiß, was überhaupt noch eine gesetzlich zulässige Vervielfältigung ist.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals Teile eines Buchs eingescannt zu haben, der letzte Webradio-Mitschnitt liegt auch schon Ewigkeiten zurück. Die einzige Vervielfältigung dürften Zitate innerhalb dieses Blogs sein. Beruhigend zu wissen, dass ich deshalb nicht wegen Raubkopiererei angeklagt werde, da diese mit durchschnittlich 2,40 Euro im Jahr abgegolten sind. Zur Verteilung dieser Summe an die diversen Quellen kann auch gerne der Inhalt meines Blogs herangezogen werden. Die Gebühr für etwaige Zitate hieraus stelle ich bis Ende des Jahres frei.
Noch mehr beruhigen würde es mich übrigens, wenn auf Kugelschreiber, mein Kalenderblattpapier, die Kreide aus dem Erste Hilfe-Kasten und die vereiste Autoscheibe eine Gebühr erhoben werden könnte. Glücklich bin ich, dass mein Taschenrechner keinen Formelspeicher hat.
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3,1°C / 85% / 1000 hPa
Dabei geht es um eine Verhütungspauschale von 12 Euro pro PC, die beim Verkauf jeden Geräts erhoben und an die VG Wort abgeführt werden muss, da diese für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte geeignet seien.
Fujitsu Siemens Computers hat bereits Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Wie es in der Presseerklärung, die in Auszügen bei Golem zu lesen ist, steht, habe bspw. der Oberste Gerichtshof in Österreich erklärt, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht.
Die VG Wort ihrerseits rechnet vor, dass bei einer Laufzeit von fünf Jahren die Gebühr nur 2,40 Euro betragen würde und damit alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen über den PC abgedeckt seien, was durchaus im Sinne der Verbraucher sei, wenngleich es für die Urheber enttäuschend sei.
Anzumerken sei vielleicht noch, dass auf Drucker ebenfalls eine Pauschale entfällt, wenn ich mich recht erinnere. Auch sollten zukünftig vielleicht Begleitbroschüren mit den PCs verteilt werden, sollte der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen, da ich als Verbraucher schon gar nicht mehr weiß, was überhaupt noch eine gesetzlich zulässige Vervielfältigung ist.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals Teile eines Buchs eingescannt zu haben, der letzte Webradio-Mitschnitt liegt auch schon Ewigkeiten zurück. Die einzige Vervielfältigung dürften Zitate innerhalb dieses Blogs sein. Beruhigend zu wissen, dass ich deshalb nicht wegen Raubkopiererei angeklagt werde, da diese mit durchschnittlich 2,40 Euro im Jahr abgegolten sind. Zur Verteilung dieser Summe an die diversen Quellen kann auch gerne der Inhalt meines Blogs herangezogen werden. Die Gebühr für etwaige Zitate hieraus stelle ich bis Ende des Jahres frei.
Noch mehr beruhigen würde es mich übrigens, wenn auf Kugelschreiber, mein Kalenderblattpapier, die Kreide aus dem Erste Hilfe-Kasten und die vereiste Autoscheibe eine Gebühr erhoben werden könnte. Glücklich bin ich, dass mein Taschenrechner keinen Formelspeicher hat.
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Der Tester - 16. Dez, 17:25
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