T-Online abgemahnt
T-Online informiert seine Kunden zur Zeit darüber, dass ab 01.07.05 die Vertragslaufzeit geändert wird. Kunden, die Volumen- oder Zeittarife für einen DSL-Anschluss haben, binden sich dann für je ein Jahr an den Provider, wenn sie nicht spätestens 20 Tage vor Ende der Frist kündigen. Bestandskunden können dagegen auch Widerspruch einlegen, dann gelten weiterhin die alten Konditionen. Wollen sie das Angebot der Tarifverdoppelung annehmen, müssen sie die neuen Vertragslaufzeiten akzeptieren.
Darüber informiert T-Online aber erstens nur beiläufig in einer E-Mail, da diese in einem Werbetext platziert sei. Außerdem stimmt der Kunde den neuen Bedingungen durch Schweigen zu. Deshalb mahnt die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nun T-Online ab, da die Gefahr sehr groß sei, dass der Kunde die Änderung gar nicht richtig zu Kenntnis nimmt, wie die FAZ berichtet. "Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, ist unwirksam", schreibt die Wettbewerbszentrale T-Online und fordert, der Provider solle nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sonst geht es vor Gericht.
T-Online will das nun prüfen, wollte sich aber nicht weiter dazu äußern. Die Konkurrenz hingegen hat schon reagiert und will nun T-Online-Kunden locken.
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Darüber informiert T-Online aber erstens nur beiläufig in einer E-Mail, da diese in einem Werbetext platziert sei. Außerdem stimmt der Kunde den neuen Bedingungen durch Schweigen zu. Deshalb mahnt die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nun T-Online ab, da die Gefahr sehr groß sei, dass der Kunde die Änderung gar nicht richtig zu Kenntnis nimmt, wie die FAZ berichtet. "Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, ist unwirksam", schreibt die Wettbewerbszentrale T-Online und fordert, der Provider solle nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sonst geht es vor Gericht.
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Der Tester - 20. Mai, 17:06
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