Artikel oder Werbung ?
Die Frage stellt man sich häufig, wenn man sich über ein neues Produkt auf diversen Internetseiten informieren und eventuell einen Test durchlesen möchte, dort aber nur irgendwas zwischen Produktbeschreibung und Anpreisung findet.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen den Anfang Janauar 2005 auf Bild.T-Online erschienen Artikel "Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT -- und der Asphalt wird glühen" geklagt und nun vom Landgericht Berlin Recht bekommen.
Dieser Artikel soll den übrigen redaktionellen Texten geähnelt haben. Dahinter versteckten sich aber werbende Beiträge, die nur teils als solche gekennzeichnet waren. Dadurch erschienen die anderen Beiträge als neutrale Informationen, enthielten aber in Wirklichkeit Finanzierungsangebote, wie es auf der Webseite des VZBV heißt.
Bild.T-Online hatten argumentiert, dass gerade jüngere Internetnutzer von einem generellem Werbecharakter des Internets ausgingen und eine klare Abgrenzung daher nicht nötig wäre, so heise online. Das Landgericht Berlin war allerdings der Meinung, dass der Nutzer die Wahl haben müsse, ob er sich auf Werbung einlassen wolle. Desweiteren verwies es auf die Grundsätze zur redaktionellen Werbung in Printmedien, die auch für das Internet gälten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein interessantes Urteil. Nicht, weil es zur Schleichwerbung-Welle passt, die derzeit über uns schwappt. Sondern, weil es hoffen lässt, dass sich die diversen Online-Portale wieder auf ihr Kerngebiet konzentrieren und Werbung einsetzen, um ihren Inhalt zu finanzieren. Und nicht gelegentlich Inhalt einstreuen, damit die Werbung nicht so einsam ist.
Auch wenn ich mich grad frage, ob der Pessimist in mir die Inhaltsproblematik zu negativ sieht oder der Optimist die Folgen des Urteils zu positiv.
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen den Anfang Janauar 2005 auf Bild.T-Online erschienen Artikel "Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT -- und der Asphalt wird glühen" geklagt und nun vom Landgericht Berlin Recht bekommen.
Dieser Artikel soll den übrigen redaktionellen Texten geähnelt haben. Dahinter versteckten sich aber werbende Beiträge, die nur teils als solche gekennzeichnet waren. Dadurch erschienen die anderen Beiträge als neutrale Informationen, enthielten aber in Wirklichkeit Finanzierungsangebote, wie es auf der Webseite des VZBV heißt.
Bild.T-Online hatten argumentiert, dass gerade jüngere Internetnutzer von einem generellem Werbecharakter des Internets ausgingen und eine klare Abgrenzung daher nicht nötig wäre, so heise online. Das Landgericht Berlin war allerdings der Meinung, dass der Nutzer die Wahl haben müsse, ob er sich auf Werbung einlassen wolle. Desweiteren verwies es auf die Grundsätze zur redaktionellen Werbung in Printmedien, die auch für das Internet gälten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein interessantes Urteil. Nicht, weil es zur Schleichwerbung-Welle passt, die derzeit über uns schwappt. Sondern, weil es hoffen lässt, dass sich die diversen Online-Portale wieder auf ihr Kerngebiet konzentrieren und Werbung einsetzen, um ihren Inhalt zu finanzieren. Und nicht gelegentlich Inhalt einstreuen, damit die Werbung nicht so einsam ist.
Auch wenn ich mich grad frage, ob der Pessimist in mir die Inhaltsproblematik zu negativ sieht oder der Optimist die Folgen des Urteils zu positiv.
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Der Tester - 29. Jul, 17:02
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