Abmahnwelle gegen Blogs
oder: gefürchtete Weblogs
oder der inoffizielle dritte Teil zur Reihe "Mündigkeit - erst klagen, dann denken"
Die Zeit zwischen den Jahren ist immer wieder für eine Überraschung gut. So auch für den Shopblogger und den Werbeblogger, wie Golem berichtet. Beide bekamen Post, weil sie gegen das Markenrecht verstoßen haben sollen.
Der Shopblogger verfasste am 27.05.2005 einen Beitrag über einen Rechtsstreit, zu dem er vom Sozialgericht Bremen vorgeladen wurde. Da er diesen Beitrag auch "Sozialgericht Bremen" nannte und seine Blogsoftware aus dem Titel einen Teil der Internetadresse machte, fand man seinen Beitrag bald an erster Stelle, wenn man bei Google nach "Sozialgericht Bremen" suchte.
Nun bekam der Shopblogger Post von eben jenem Sozialgericht. Grund sei, dass eine Namensanmaßung vorläge, da eine Zuordnungsverwirrung entstehen könnte. Und da zunächst die Überschrift des Artikels erscheint, während die restliche Seite geladen wird, bleibt diese Verwechslungsgefahr auch kurzfristig bestehen. Daher solle er den Artikelnamen ändern.
Der ursprüngliche Artikel ist nun (auch) unter Volle Ladung zu finden.
Eines Mal vorweg: Von juristischen Argumentationsweisen und Angelegenheiten hab ich wenig Ahnung. Aber verwundern tut es mich schon. Man könnte meinen, dass ein Gericht den Internetnutzen genügend Sachverstand einräumt, dass es sich bei einem Blog-Artikel, in welchem ein Schreiben zitiert wird, nicht um eine offizielle Seite des Sozialgerichts handeln kann und man daher in der Google-Liste eins weiter nach unten gehen soll. Soviel Verstand sollte man jedem Suchmaschinennutzer einräumen, sonst könnte die Rechtsprechung bald viele interessante Klagen bekommen.
Etwas fundierter setzt sich Sascha Kremer in seinem Blog Vertretbar Weblawg, der den Fall demnächst auch in seiner Vorlesung Internetrecht einbauen möchte.
Falls jemand hier das Sozialgericht Bremen suchen sollte, das findet sich dort.
Das zweite Schreiben bekam der Werbeblogger. Er hatte etwas über eine Werbekampagne von McDonalds mit einem Supermodel geschrieben. Ganz ähnlich zum vorherigen Fall wurde der Titel in die Internetadresse eingebaut, was auch hier wieder das Problem ist. Interessanterweise wäre daher auch eine mögliche Verletzung der Markenrechte denkbar, wie es bei Vertretbar Weblawg heißt.
Interessant finde ich hieran die Differenzierung. Eine Nennung im Titel ist unproblematisch, wird daraus aber automatisch eine URL generiert, könnte eine Verletzung des Markenschutzes gegeben sein. Zumal man wirklich daran zweifeln kann, ob Weblogs wirklich mit irgendwelchen Namen Werbung für sich betreiben wollen, wie es im Schreiben angelastet wird. Wenn schon, dann würde ich das als Pressefreiheit sehen. Aber wie oben schon erwähnt, hab ich vom Juristischem keine Ahnung. Und angenommen, es hätte sich um Werbung gehandelt, jetzt wurde sie erreicht.
Inzwischen wird aber diskutiert, ob das Schreiben tatsächlich von Herrn Klum stammt oder ob es sich dabei nicht eher um ein "Scherzschreiben" handelt. Das ändert aber nichts an den möglichen Folgen für weitere Beiträge.
Bin ich froh, dass Twoday die Beiträge fortlaufend nummeriert und nicht die Titel übernimmt. Kann ich nur hoffen, dass nie eine Beitragsnummer geschützt ist. Hinterher schreib ich etwas über die Deutsche Telekom und der Beitrag bekommt die Nummer 11880.
-- -- --
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Der Shopblogger verfasste am 27.05.2005 einen Beitrag über einen Rechtsstreit, zu dem er vom Sozialgericht Bremen vorgeladen wurde. Da er diesen Beitrag auch "Sozialgericht Bremen" nannte und seine Blogsoftware aus dem Titel einen Teil der Internetadresse machte, fand man seinen Beitrag bald an erster Stelle, wenn man bei Google nach "Sozialgericht Bremen" suchte.
Nun bekam der Shopblogger Post von eben jenem Sozialgericht. Grund sei, dass eine Namensanmaßung vorläge, da eine Zuordnungsverwirrung entstehen könnte. Und da zunächst die Überschrift des Artikels erscheint, während die restliche Seite geladen wird, bleibt diese Verwechslungsgefahr auch kurzfristig bestehen. Daher solle er den Artikelnamen ändern.
Der ursprüngliche Artikel ist nun (auch) unter Volle Ladung zu finden.
Eines Mal vorweg: Von juristischen Argumentationsweisen und Angelegenheiten hab ich wenig Ahnung. Aber verwundern tut es mich schon. Man könnte meinen, dass ein Gericht den Internetnutzen genügend Sachverstand einräumt, dass es sich bei einem Blog-Artikel, in welchem ein Schreiben zitiert wird, nicht um eine offizielle Seite des Sozialgerichts handeln kann und man daher in der Google-Liste eins weiter nach unten gehen soll. Soviel Verstand sollte man jedem Suchmaschinennutzer einräumen, sonst könnte die Rechtsprechung bald viele interessante Klagen bekommen.
Etwas fundierter setzt sich Sascha Kremer in seinem Blog Vertretbar Weblawg, der den Fall demnächst auch in seiner Vorlesung Internetrecht einbauen möchte.
Falls jemand hier das Sozialgericht Bremen suchen sollte, das findet sich dort.
Das zweite Schreiben bekam der Werbeblogger. Er hatte etwas über eine Werbekampagne von McDonalds mit einem Supermodel geschrieben. Ganz ähnlich zum vorherigen Fall wurde der Titel in die Internetadresse eingebaut, was auch hier wieder das Problem ist. Interessanterweise wäre daher auch eine mögliche Verletzung der Markenrechte denkbar, wie es bei Vertretbar Weblawg heißt.
Interessant finde ich hieran die Differenzierung. Eine Nennung im Titel ist unproblematisch, wird daraus aber automatisch eine URL generiert, könnte eine Verletzung des Markenschutzes gegeben sein. Zumal man wirklich daran zweifeln kann, ob Weblogs wirklich mit irgendwelchen Namen Werbung für sich betreiben wollen, wie es im Schreiben angelastet wird. Wenn schon, dann würde ich das als Pressefreiheit sehen. Aber wie oben schon erwähnt, hab ich vom Juristischem keine Ahnung. Und angenommen, es hätte sich um Werbung gehandelt, jetzt wurde sie erreicht.
Inzwischen wird aber diskutiert, ob das Schreiben tatsächlich von Herrn Klum stammt oder ob es sich dabei nicht eher um ein "Scherzschreiben" handelt. Das ändert aber nichts an den möglichen Folgen für weitere Beiträge.
Bin ich froh, dass Twoday die Beiträge fortlaufend nummeriert und nicht die Titel übernimmt. Kann ich nur hoffen, dass nie eine Beitragsnummer geschützt ist. Hinterher schreib ich etwas über die Deutsche Telekom und der Beitrag bekommt die Nummer 11880.
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Der Tester - 2. Jan, 16:56
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netzwelt.de - 3. Jan, 08:36
Abmahn-Wahnsinn: Sozialgericht Bremen vs. Shopblogger
Es war einmal eine Beh�rde, die hatte... [weiter]
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